Qualität und Umwelt

Qualität und Umwelt

Mit einem hohen Maß an Qualitätsbewusstsein sind wir uns der Verantwortung gegenüber unseren Kunden sowohl bei den Fahrzeugumbauten, wie auch bei den Fahrzeugaufbauten mit Lackierarbeiten bewusst. Sie können deshalb alle sicher sein, dass sie auf der Basis qualifizierter Arbeitsunterlagen und begleitender Prüfungen ein Produkt erhalten, das Ihren Anforderungen in vollem Umfang gerecht wird.

Grundlage für unsere gesamten Tätigkeiten sind die Vorgaben der ISO 9001:2015 und einer mercedes-spezifischen Anfangsbewertung durch die SNCH Luxemburg. Unsere Schweißprozesse, die besonders im Aufbau- und Chassisbereich eine große Rolle spielen, haben wir uns zusätzlich durch die DVS Zert nach DIN EN ISO 3834-2:2006 und nach EN 1090-2:2018, Exc 2 qualifizieren lassen.

Soweit wir Zukaufteile unserer Lieferanten einsetzen, werden diese einer umfassenden und dokumentierten Wareneingangsprüfung unterzogen. Sämtliche Arbeitsschritte in den einzelnen Bereichen werden über Checklisten dokumentiert und können damit über viele Jahre hinweg rückverfolgt werden.

In Zeiten des Klimaschutzes legen wir auch großen Wert auf Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung mit dem Ziel einer CO²-freien Produktion und im Einklang damit einer Zertifizierung nach ISO 14001:2015 im weiteren Verlauf.

Helmlingen, 01.03.2020

gez. G. Körber, GF        gez. K.H. Körber, GF

Code of Conduct – CoC

Compliance

Wir bekennen uns zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir erwarten das gleiche Verhalten von all unseren Lieferanten. Auch bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern setzen wir voraus, dass die Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachtet und in die Unternehmenskultur integriert werden. Weiter sind wir bestrebt, laufend unser unternehmerisches Handeln und unsere Produkte  im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren und fordern unsere Lieferanten auf, dazu im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes beizutragen.

Der Verhaltenskodex stützt sich auf nationale Gesetze und Vorschriften sowie internationale Übereinkommen wie die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Leitlinien über Kinderrechte und unternehmerisches Handeln, die Leitlinien der Vereinten Nationen „Wirtschaft und Menschenrechte“, die internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie den Global Compact der Vereinten Nationen. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie alle relevanten Gesetze und Vorschriften sowie die Anforderungen von Standards einhalten.

Helmlingen, 01.03.2020

gez. G. Körber, GF        gez. K.H. Körber, GF

Erklärung zu „REACh“

Informationen zur Verordnung „(EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe“ (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals – REACH)

Die REACh-Verordnung sieht vor, dass alle chemischen Stoffe, die in größeren Mengen als 1 Tonne pro Jahr produziert werden, in der Europäischen Union nur noch dann vermarktet werden dürfen, wenn sie zuvor durch die „ECHA“ (European Chemicals Agency) vorregistriert oder registriert worden sind.

BICKEL-TEC GmbH produziert keine Stoffe im Sinne dieser Verordnung.

Darüber hinaus können wir bestätigen, dass in den von der BICKEL-TEC GmbH hergestellten Produkten aller Art im Bereich des Umbaus und Aufbaus an Lastkraftwagen keine Substanzen in Konzentrationen über den zulässigen Grenzwerten enthalten sind, die von der „ECHA“ (European Chemicals Agency) in der sogenannten Kandidatenliste als „Besonders Besorgnis erregende Stoffe“ (Substance of Very High Concern = SVVHC) mit einer Konzentration von > 0,1 % veröffentlicht wurde.

Im eigenen Interesse und im Interesse unserer Kunden führt die BICKEL-TEC GmbH ein Gefahrstoffkataster, in dem die eingesetzten Chemikalien und Gefahrstoffe erfasst und kontinuierlich aktualisiert werden.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Helmlingen, im Dezember 2019

Weitere Informationen erhalten Sie unter: qmb@bickel-tec.com