Erklärung zu „REACh“
Informationen zur Verordnung „(EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe“ (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals – REACH)
Die REACh-Verordnung sieht vor, dass alle chemischen Stoffe, die in größeren Mengen als 1 Tonne pro Jahr produziert werden, in der Europäischen Union nur noch dann vermarktet werden dürfen, wenn sie zuvor durch die „ECHA“ (European Chemicals Agency) vorregistriert oder registriert worden sind.
BICKEL-TEC GmbH produziert keine Stoffe im Sinne dieser Verordnung.
Darüber hinaus können wir bestätigen, dass in den von der BICKEL-TEC GmbH hergestellten Produkten aller Art im Bereich des Umbaus und Aufbaus an Lastkraftwagen keine Substanzen in Konzentrationen über den zulässigen Grenzwerten enthalten sind, die von der „ECHA“ (European Chemicals Agency) in der sogenannten Kandidatenliste als „Besonders Besorgnis erregende Stoffe“ (Substance of Very High Concern = SVVHC) mit einer Konzentration von > 0,1 % veröffentlicht wurde.
Im eigenen Interesse und im Interesse unserer Kunden führt die BICKEL-TEC GmbH ein Gefahrstoffkataster, in dem die eingesetzten Chemikalien und Gefahrstoffe erfasst und kontinuierlich aktualisiert werden.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Helmlingen, im Dezember 2019
Weitere Informationen erhalten Sie unter: qmb@bickel-tec.com